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Gemeinde
Volkenschwand

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

23. Jan.. 2025

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Volkenschwand wird in der Zeit von Montag, 3. Februar bis Freitag, 7. Februar 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch

07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr

Donnerstag

07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag 

07.00 Uhr - 12.00 Uhr

in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Zimmer 104, Poststraße 2a, 84048 Mainburg

(barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Die Bekanntmachung finden Sie unter Downloads!

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