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Die Gemeinde Volkenschwand hat mit Beschluss vom 24.09.2024 die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Obergolzaberg" als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet dargestellt.
Der Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) am 29.11.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Obergolzaberg" in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, Zimmer 106, 84048 Mainburg, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Do. 13:30 bis 17:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Sämtliche wichtige Planungsunterlagen zur Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung "Obergolzaberg" finden Sie unter DOWNLOADS im unteren Bereich dieser Seite.
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