Bebauungsplan Baugebiet „Sollerfeld“ in Volkenschwand | Vollzug des BauGB; Bekanntmachung über erneute Auslegung
Der Gemeinderat Volkenschwand hat in der öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans für das Baugebiet „Sollerfeld“ beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 08.11.2022 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgewogen sowie der Planentwurf in der Fassung vom 08.11.2022 gebilligt.
In der Gemeinderassitzung am 14.03.2023 wurden dann die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und der Planentwurf in der Fassung vom 14.03.2023 gebilligt.
Da sich der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geändert hat, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt, § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden, § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB. Die Änderungen bzw. Ergänzungen lauten wie folgt und werden in den Auslegungsunterlagen deutlich hervorgehoben.
- 3.3: Zahl der Vollgeschosse Typologie 1 und 2: mindestens zwei (II) Vollgeschosse und maximal drei (III) Vollgeschosse
- Bei den Parzellen 12 und 13 werden insoweit Ergänzungen vorgenommen, dass bei einer Bebauung nun zusätzlich die Firstrichtung Ost/West gewählt werden kann um somit eine technisch einfachere Lösung ermöglicht wird
- Die Bebaubarkeit der Parzelle 10 und 11 durch zwei alleinstehende Einfamilienhäuser wird aufgenommen
Der Entwurf der Bauleitplanung und der Begründung liegen in der Zeit vom
25. März 2023 bis einschließlich 11. April 2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Do. 13:30 bis 17:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.volkenschwand.de veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Alle weiteren Unterlagen finden Sie unter "Downloads".
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