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Wohnbaugebiet „Sollerfeld“ in Volkenschwand. Bewerbung um ein Baugrundstück – Verlängerung der Bewerbungsfrist

Die Gemeinde Volkenschwand freut sich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Sie nun die Möglichkeit haben, sich für ein Baugrundstück im Baugebiet „Sollerfeld“ in Volkenschwand zu bewerben. Die Bewerbungsfrist hierfür wurde bis zum 31.10.2023 verlängert.

 

In einem transparenten Vergabeverfahren soll sichergestellt werden, dass die Bauplätze einer zeitnahen Bebauung sowie einer Eigennutzung zugeführt werden. Dazu hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 20.06.2023 Vergaberichtlinien samt Punktekatalog festgelegt.

 

Die Gemeinde Volkenschwand hat mit Beschluss vom 09.05.2023 den Bebauungsplan „Sollerfeld“ in Volkenschwand als Satzung beschlossen. Durch die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 23.05.2023, wurde der Bebauungsplan rechtskräftig. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Hauptortes Volkenschwand. In einem ersten Bauabschnitt werden fünf Baugrundstücke nördlich der „Landshuter Straße“ erschlossen und zum Kauf angeboten.

 

Parzelle 24           ca. 654,00 m²

Parzelle 25           ca. 697,00 m²

Parzelle 26           ca. 735,00 m²

Parzelle 27           ca. 753,00 m²

Parzelle 28           ca. 746,00 m²

 

Falls Sie Interesse an dem Baugrundstück bekunden, bitten wir Sie, den auf der Homepage der Gemeinde Volkenschwand (www.volkenschwand.de) bereitgestellten Bewerbungsbogen, per E-Mail () oder Post an die Gemeinde Volkenschwand, Poststraße 2a, 84048 Mainburg, zu senden.

 

Die Bewerbungsfrist endet am 31.10.2023.

 

Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie hier: 

https://www.volkenschwand.de/seite/540503/baugrundst%C3%BCcke.html

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 26. September 2023

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