Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage“ bei Großschwaiba III
Die Gemeinde Volkenschwand hat mit Beschluss vom 30.01.2024 den Bebauungsplan Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage“ bei Großschwaiba III mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage“ bei Großschwaiba III mit integriertem Grünordnungsplan in Kraft.
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