Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Sondergebiet erneuerbare Energien Großschwaiba III“ mit Deckblatt Nr. 21
Mit Bescheid vom 03.05.2024, Aktenzeichen 41-6100 hat das Landratsamt Kelheim die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Volkenschwand für das Gebiet "Sondergebiet erneuerbare Energien Großschwaiba III“ mit Deckblatt Nr. 21 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung wirksam.
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